EURAO unterhält folgende Stakeholder-Beziehungen:
Nach einem langen Prozess von fünf Jahren seit der Einreichung des ersten Aufnahmeantrags hat die Internationale Fernmeldeunion (ITU) im Jahr 2019 die EURAO als Mitglied ihres Funksektors (ITU-R) aufgenommen. Weiterlesen.
2018 verabschiedete der
Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der
Vereinten Nationen (VN) die Empfehlung des
Ausschusses für Nichtregierungsorganisationen (NGOs), der
EURAO einen besonderen
Konsultativstatus zu verleihen.
Diese Anerkennung ermöglicht es der EURAO, in den Nebenorganen der VN gehört zu werden und sogar persönlich an ihren Sitzungen teilzunehmen. Weiterlesen.
Im Jahr 2015 unterzeichnete
EURAO mit dem
Ausschuss für elektronische Kommunikation (
ECC) der
Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (
CEPT) eine Absichtserklärung (
LoU) mit dem Ziel der Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten des Amateurfunks, hauptsächlich in Bezug auf Frequenzverwaltung und internationalen Empfehlungen.
Weiterlesen.
Seit 2009 ist
EURAO im
Transparenzregister der
Europäischen Union eingetragen, das vom
Europäischen Parlament, dem
Rat und der
Kommission gemeinsam genutzt wird, und wurde gegründet, um ihrem Engagement für Offenheit gegenüber den Gruppen und Organisationen Ausdruck zu verleihen, die versuchen, die Formulierung oder Umsetzung der
EU-Politik zu beeinflussen und Gesetzgebung, wie
EURAO.
Weiterlesen.